Die Situierung eines Transportbetonwerkes, welches den benötigten Schotter aus Braunau bezieht abseits einer Gleisanlage ist aus unserer Sicht ein Verbrechen an der Umwelt und am Klima, an diesem Standort auch eines an der wunderschönen Henndorfer Landschaft! Das ist einer Klimabündnisgemeinde UNWÜRDIG!
Einem deutschen Unternehmer, der einen Betrieb in Seekirchen und Henndorf aufkauft in unmittelbarer Nähe zu einem riesigen Betonwerk in Thalgau mit Schotterabbau vor Ort, hier einen Standort zu widmen kann kein Beispiel für eine umweltschonende, klimafreundliche, verkehrsverträgliche Raumordnungs- und Wirtschaftspolitik sein, die sich am Wohl der Kinder und Enkelkinder orientiert.
Der Anschlag auf unser Trinkwasserversorgungsnetz zur Betonerzeugung konnte  durch einen Antrag der FPS in letzter Sekunde abgewendet werden! Unmittelbar zuvor hatte der Henndorfer Bürgermeister bereits in der Presse vermitteln lassen dass er gewillt sei, das Nutzwasser zur Betonerzeugung aus dem Henndorfer Trinkwassernetz zu genehmigen.

Rechtsbruch weiterhin ignoriert

Lt. Gutachten des Landessachverständigen DI A. Eggerth vom 11.9.2017 (20604-SV/25/1043-2017) sind 11,5m Bauhöhe über Straßenniveau auf Basis des geltenden REK zulässig. Tatsächlich aber wurde von der schwarzroten Gemeindevertretung gegen die Stimmen der FPS ein Bebauungsplan verordnet, welcher eine Bauhöhe von 26,5m über Straßenniveau genehmigt - eine 230%ige Überschreitung!!! Dies widerspricht dem ROG §50 (1), nach dem die Verordnung von Bebauungsplänen auf Grundlage des REK vorzunehmen ist.

Auf Basis dieses Gutachtens hätte die Aufsichtsbehörde (Land Salzburg Ressort LH Dr. Haslauer ) den Bebauungsplan aufheben müssen - was allerdings nicht erfolgte, wie einer Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters Mag. Michael Plath vom 19.9.2017 zu entnehmen ist (21003-07/939/24-2017). Die 230%ige Überschreitung der höchstzulässigen Bauhöhe wird von ihm schlichtweg ignoriert, obwohl er andererseits sich auf das Gutachten bezieht, in dem genau diese Überschreitung festgestellt wurde. Ein weiterer Fall für die Volksanwaltschaft!

Auch der obersten Raumordnerin LHStv. Dr. Astrid Rössler waren im Vorfeld die diesbezüglichen Hinweise aus der Gemeindevertretung kein Einschreiten wert!

Aus unserer Sicht wird das Betonwerk auf Basis eines rechtswidrigen Bebauungsplanes errichtet - sollte eine Überprufung zu einem Abrissbescheid führen, wäre das zweifellos ein Gewinn für die Umwelt, das Klima und die Henndorfer Landschaft (greift hier dann die Amtshaftung für jene, die es hätten wissen oder verhindern hätten müssen?)