Alternativstandorte-Vorschläge von FPS:

1)   STANDORT DIREKT IM ZENTRUM NAHE AM RUHEPARK

Die FPS hat bereits im Februar 2017 einen Antrag eingebracht, den Standort am ehemaligen Leitnergarten (auch im Eigentum der Gemeinde befindlich) durch einen Architekten überprüfen zu lassen. Der Architekt DI Franz Grömer hat eine grobe Planung durchgeführt und ist zum Ergebnis gekommen, dass der Standort mit Hanglage bestens geeignet wäre und zudem eine Aufwertung des Ortszentrums bewirken würde.

Die Baukosten in Hanglage sind lt. Architekten um ca. 10% höher als auf der Ebene. Weshalb die Gemeinde und das Hilfswerk von einer 30% höhere Baukostensteigerung sprechen wissen wir nicht – Berechnungen konnte man uns trotz Aufforderung nicht vorlegen.

Die zentrale Lage ermöglicht es, dass praktisch alle Einrichtungen des Ortes einfach zu erreichen sind und die Teilnahme am Tagesgeschehen gewährleistet ist. Die direkte Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel ist gesichert.

Der Standort wird allerdings auf Grund der vielen Sonderwünsche welche von einzelnen ÖVP-Gemeindevertretern eingebracht wurden und den Wünschen des Hilfswerkes, eigene Einrichtungen integrieren zu wollen als ungeeignet angesehen, weil das Grundstück für all diese Wünsche zu klein ist.

Die ÖVP und SPÖ betrachten anscheinend diese Sonderwünsche für wichtiger

als das Wohl der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner.

2)   STANDORT NAHE AM ZENTRUM BEI BÄCKEREI RAHA

Am 25. September hat die FPS einen Antrag in der Gemeinde eingebracht, mit der Familie Raha in Verhandlungen zu treten und gleichzeitig eine Projektstudie durch die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft „Die Salzburg“ durchführen zu lassen. Diese Gesellschaft errichtete bereits die Wohnbauten nahe der Feuerwehr und ebenso die Neubauten der Schule.

Die ÖVP und SPÖ Mandatare haben eine Projektüberprüfung verweigert und den Standort ausgeschlossen, ohne angemessener Begründung.

Die Gemeindevertreter der SPÖ und ÖVP haben es nicht für nötig erachtet, dass die unterschiedlichen Standorte einer echten Überprüfung und Vergleichsberechnung unterzogen werden und aus rein willkürlichen Überlegungen alle Forderungen abgelehnt.

Bei Gesprächen mit dem Grundeigentümer wurde der FPS versichert, dass eine grundsätzliche Zustimmung für ein Seniorenwohnhaus besteht und auf Baurechtbasis realisiert werden kann. Die Richtlinien der Wohnbauförderung bzw. Heimförderung sind dabei maßgeblich. Wir von der FPS können uns eine solche Lösung gut vorstellen, solche Baurechtvarianten sind absolut üblich.

Der Standort Raha ermöglicht ebenso wie der Standort am Park eine Teilnahme der Seniorinnen und Senioren am Tagesgeschehen des Ortes und eine Verkehrsanbindung durch Öffis ist ebenfalls gegeben. Auch die leichte Hanglage wäre optimal, da man eine direkte Anbindung für Fußgeher im oberen Grundstücksbereich realisieren kann und somit nahezu ohne Steigung den Bereich Schule und Kirche erreicht. Das Grundstück ist größer als jenes am Park. Gleichzeitig schlagen wir vor, das dann nicht benötigte Grundstück beim Kindergarten für den sozialen Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist eine teilweise Gegenfinanzierung des Seniorenwohnhausprojektes zu erreichen.