Hier lesen sie in Kürze, mit welch abenteuerlichen Begründungen die Offenlegung der Hintergründe der Standortwahl  verweigert wird - noch ein Fall für die Volksanwaltschaft?

Der FPS Standort fand sich interessanterweise im Flächenwidmungsplan, welcher Anfang 1970 genau dieses Areal als Rückstauzone vorgesehen hatte - für die spätere Trockenlegung durch Begradigung des Bachbettes und erfolgte Entwässerung Richtung Ortszentrum dieses Gebietes konnte ich bis heute keine Genehmigungen finden! Wem es jetzt einen Vorteil bringt, ein riesiges Loch auszuheben und einen Damm aufzuschütten anstatt eine natürliche Senke zu verwenden, wird noch sehr genau zu hinterfragen sein!

Die Art der Projekterstellung sowie die Genehmigung durch das zuständige Ministerium ebenfalls!